Der Schutz der Hochsee beginnt in den Binnengewässern!

UN-Vertrag zum Meeresschutz

Die Umsetzung des jüngst beschlossenen UN-Abkommens zur Hohen See wird zeigen, wie weit die Maßnahmen reichen. Am Beispiel Mikroplastik wird klar, dass der Schutz in den Binnengewässern beginnt. Insbesondere der Eintrag über die Flüsse wirkt sich auf die Verschmutzung aus.
Mikro-, Meso- und Makrokunststoffteile müssen zurückgehalten werden, bevor sie in natürliche Gewässer gelangen. Eine Forderung, die HST seit über 10 Jahren und insbesondere nach dem Erscheinen der letzten Fraunhofer-Studie zu Mikroplastik unterstütz. So wird die Biodiversität bei den 50.000 bis 80.000 Meerestier- und -pflanzenarten bestens geschützt. Das UN-Abkommen unterstützt die Umsetzung von bereits bestehenden nationalen und europäischen Richtlinien. Aus diesem Grund muss bei Investitionen der Wasserwirtschaft in die Infrastruktur der Umweltschutz eine angemessene Bedeutung erhalten.
Informieren Sie sich hier im Detail und laden Sie hier das Plakat „Moderner Rückhalt von Mikroplastik“ herunter! Werden Sie WasserRETTER!

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