Den Grundsatz „Unbekanntes zu Bekanntem machen“ verfolgt die HST bereits seit über 40 Jahren. Informationen in Daten gespeichert sind die Grundlage dafür. Im Zeitalter der Informatisierung wächst die Bedeutung von Daten stetig weiter. Um die neuen Verordnungen der Bundesländer wie zum Beispiel die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen in Nordrhein-Westfalen (SüwVO Abw NRW) erfüllen zu können, ist es erforderlich, Daten automatisiert zu erheben, aufzubereiten und zu versenden. Noch zu häufig bleiben die meisten Möglichkeiten der Datenauswertung, -analyse und -verwendung ungenutzt.
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