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Ab 20. Januar 2027 löst die neue EU-Maschinenverordnung (VO (EU) 2023/1230) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Betreiber von Stauraumkanälen, Pumpwerken und weiteren wasserwirtschaftlichen Anlagen ergeben sich daraus erweiterte Anforderungen an Sicherheit, an Dokumentation und an den Umgang mit Bestandsanlagen.
Dem Betreiber einer Anlage kann gemäß EU-Maschinenverordnung unter anderem bei unsachgemäßer Dokumentation oder auch bei Eigenkonstruktionen, die Herstellerhaftung auferlegt werden. Insbesondere dann, wenn wesentliche Veränderungen oder Ertüchtigungen an bestehender Ausrüstung anstehen. Wer ohnehin vor der Frage steht, ob ein Bauwerk saniert, ertüchtigt oder neu gebaut werden soll, muss die EU-Maschinenverordnung und alle anderen neuen Vorgaben - wie KARL, KRITIS und NIS2 – frühzeitig einbeziehen.
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