HST Praxistipp: Mit der Zustandsbewertung zur maßgeschneiderten Instandhaltungsstrategie

HST Praxistipp: Mit der Zustandsbewertung zur maßgeschneiderten Instandhaltungsstrategie

Die Instandhaltung wird durch diverse Normen, Gesetze und Verordnungen geregelt. Zum ersten hat jeder Arbeitgeber gemäß der Betriebssicherheitsverordnung Instandhaltungsmaßnahmen unverzüglich von Fachkräften zum Schutz des Personals durchzuführen (BetrSichV §§ 10 Satz 1 ff). Zum zweiten sind Details zur Instandhaltung an Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen unter anderem in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) festgelegt und zu befolgen. Zum dritten legen die Baufachlichen Richtlinien (BFR Abwasser; BFR Wasserversorgung) seit Oktober 2022 bestimmte Instandhaltungszyklen fest. Zyklische Prozesse sind für eine stabile Betriebssicherheit häufig nicht ausreichend. Gründe hierfür sind die unvorhersehbaren Belastungen durch zunehmende Schwankungen (Klima, Demographie, Verschmutzung) und der akute Fachkräftemangel.

Durch eine effiziente Instandhaltungsstrategie wird die Betriebssicherheit regelkonform und zuverlässig erhalten. Mit strategischer Instandhaltung  können somit Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor betriebsrelevante Folgeschäden entstehen. Betreibende können mit der HST-Instandhaltung sogar ihre Gewährleistung verlängern.

Derzeit erfolgt die Instandhaltung oft rein zeitorientiert in festen Zyklen oder sogar nur unmittelbar im Schadensfall. Dies führt zu unnötigen Kosten und zu erheblicher Mehrarbeit für Fachkräfte.

Um stattdessen eine maßgeschneiderte Strategie zu erarbeiten und umzusetzen, wird als erstes mit einer Bestandsaufnahme der Ist-Zustand, zum Beispiel von Pumpwerken, mit einer Zustandsbewertungsmatrix klassifiziert. Durch einen Vergleich der Daten mit dem gewünschten Soll-Zustand wird der anlagenspezifische Maßnahmenplan entwickelt. Dadurch können Betriebsressourcen effizient eingesetzt und IT, Maschinen oder Anlagen zustandsorientiert instandgehalten werden. Nicht zuletzt, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Stellen Sie auf zustandsorientierte Instandhaltung um und schaffen Sie Resilienz!

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Fallen in der Wasserwirtschaft Maschinen aus, hat das hohe Schäden zur Folge. Durch Ausfälle in der Abwasserentsorgung wird z.B. die Umwelt verschmutzt. – In der Wasserversorgung kann es zu weitaus schwerwiegenderen Folgen kommen. Deshalb sind wasserwirtschaftliche Einrichtungen auf hohe Betriebssicherheit ausgerichtet. Somit ist Instandhaltung nach Stand der Technik Pflicht.

Zustandsorientierte Maschineninstandhaltung entspricht dem Stand der Technik und bedeutet, dass alle Maschinen und technischen Anlagen entsprechend ihres Zustandes instandgehalten werden. Das führt zu Resilienz! Durch die Bestandsaufnahme wird zunächst die Vielfalt von technischen Anwendungen und Fabrikaten erfasst. Auf Grundlage dessen werden strukturierte Anlagendokumente entwickelt. Relevante Kriterien wie das Ausfallrisiko, die Folgekosten und die Reaktionszeit führen letztlich zu den anlagenspezifischen Maßnahmenempfehlungen.

Verbessern Sie die Zuverlässigkeit Ihrer Maschinen und Anlagen durch anlagenspezifische Maßnahmenempfehlungen!

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Für Standard- und 4.0-Lösungen in der Wasserwirtschaft gibt es häufiger Software-Updates als mechanische Erneuerungen. Mit aktuellen Updates ist die Software auf dem Stand der Technik und entspricht den IT-gesetzlichen Regularien wie B3S, BSI-Grundschutz und der aktuellen NIS2-Richtlinie. Diese erfordern Fachwissen über IT, Maschinen und Anlagen sowie über die Besonderheiten der Wasserwirtschaft. Nur mit schnittstellenübergreifender und interdisziplinärer IT-Instandhaltung können optimale Maßnahmenempfehlungen entwickelt werden.

Neben diesen Maßnahmenempfehlungen bietet HST zusätzlich eine zweite Sicherheitsebene mit elementaren Vorteilen. Diese Vorteile sind unter anderem:

  1. Bereitschafts- und Entstörservice 24/7
  2. Kontinuierlicher Updateservice für die Sicherheit der Infrastruktur
  3. Permanente Echtzeit-Auswertung und Analyse zur präventiven Störungsbewältigung

Durch diese zweite Sicherheitsebene, entsprechend des 4-Augen-Prinzips, können ungewünschte Betriebszustände und Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.

Profitieren Sie von der umfassenden IT-Instandhaltungskompetenz bei Standard- und 4.0-Lösungen!

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Bitte geben sie bei Sanierungen die bestehende Schwellenlänge ein und bei Neubauprojekten eine geplante Schwellenlänge ein. Im konkreten Dimensionierungsfall wenden sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen im Planerservice

Planerservice

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Bei der Dimensionierung und Konfiguration von Rechen und Sieben/Abflussregelungen/Reinigungseinrichtungen gibt es zahlreiche weitere Aspekte und Erfahrungen zu berücksichtigen. Einige können wir über unsere Checkliste erfahren, am leichtesten und sicher ist es jedoch im Gespräch mit unseren Fachingenieuren im Planerservice die Rahmenbedingungen und Anwendung im Dialog abzustimmen. Dort können Fragen zur hydraulischen sicheren Bemessung und Auslegung, zur Anordnung, zur Einbringung in das Bauwerk, zur Schaltanlage, zu Anschlüssen und Kabelwegen, zur Prozessüberwachung und Wartung individuell erörtert werden. Mit den gewonnenen Informationen können wir Ihnen dann einen passgenauen und zukunftssicheren Vorschlag ausarbeiten!

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