Die Lösung für Fachkräftesicherung liegt in der eigenen Organisation. Die Aus- und Weiterbildung von vorhandenen Mitarbeitern ist nicht nur der Anspruch eines Arbeitgebers (Vgl. §12 ArbSchG). Vielmehr ist es entscheidend, dass Mitarbeiter in fachlichen Themen fit werden und bleiben, um die Betriebssicherheit zu erhalten. Hierzu eignen sich Maßnahmen, wie die Überbetriebliche Ausbildung, Schulungen und Fachseminare.
Mit der Überbetrieblichen Ausbildung gewinnt eine Organisation einen Mitarbeiter, der sich perfekt mit einer HST-Software auskennt, da er ausbildungsbegleitend beim Hersteller in der praktischen Anwendung trainiert wird. Auf Wunsch erfolgt eine Begleitung von der Suche über die Einstellung bis hin zur kontinuierlichen Betreuung des Auszubildenden.
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