Fördermittel

Nutzen Sie Fördermittel für die Optimierung Ihrer Energieeffizienz!

Wie kann man stetig steigenden Energiekosten entgegenwirken? - 10 Ansatzpunkte zur nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs
Abbildung 3 10 Ansatzpunkte für Energieautarkie

Möglichkeiten der Förderung von Energieprojekten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Förderrichtlinien des Bundes und der Länder

Die Abwasserentsorgung gehört in Deutschland zu den hoheitlichen Kernaufgaben der Städte und Gemeinden. Zur Behandlung und dem Transport von anfallendem Schmutzwasser sowie des Niederschlags sind energieintensive Prozesse und Anlagen erforderlich. Die Erhöhung der Energieeffizienz erfordert zwangsläufig Investitionen, die den kommunalen Haushalt zusätzlich belasten können. Fördermittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen sind eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Energieprojekte in der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Sie ermöglichen, dass Innovation und Digitalisierung auch tatsächlich umgesetzt werden, um die Energieeffizienz zu erhöhen, und gleichzeitig der kommunale Haushalt entlastet wird.

Ausgehend von definierten förderpolitischen Zielen stellen Bund und Länder eine Reihe von Förderprogrammen bzw. –Richtlinien zur Co-Finanzierung von Energieprojekten zur Verfügung. Das Bundesumweltministerium unterstützt z.B. kommunale Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Vorhaben zur Erhöhung der Energieeffizienz im Rahmen der Klimaschutzinitiative.

Unabhängig der jeweiligen Förderrichtlinie differenziert die nachfolgende Fördersystematik förderfähige Vorhaben nach ihrem zeitlichen Ablauf.

Förderbaustein Inhalt
Strategischer Förderbaustein: Vorbereitung von Energieeffizienzmaßnahmen Energetische Bestandsaufnahmen, Energieanalysen, Gutachten, Machbarkeitsstudien (zumeist Voraussetzung für Förderung von Investitionen)
Investiver Förderbaustein: Konkrete Investitionsvorhaben Umsetzung von Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz
Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind im strategischen Förderbaustein die Leistungen eines fachkundigen Dienstleisters und im investiven Förderbaustein die Umsetzung einzelner Maßnahmen/ Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Wie läuft eine solche Förderung ab?

Die Antragsstellung in einem geeigneten Förderprogramm erfolgt zumeist digital. Die Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt ca. 4-5 Monate. Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides dürfen projektbezogene Aufträge vergeben werden, das Projekt beginnt. Der Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Projektes innerhalb einer angemessenen Frist beim Projektträger einzureichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Regel-Förderquote innerhalb des strategischen Förderbausteines beträgt 50%. Die Regel-Förderquote innerhalb des investiven Förderbausteines hingegen 30%.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Regel-Förderquote innerhalb des strategischen Förderbausteines beträgt 50%. Die Regel-Förderquote innerhalb des investiven Förderbausteines hingegen 30%.

Wie können wir Sie unterstützen?
  • Übersicht über verschiedene bundesweite und bundesländerspezifische Förderprogramme bzw. – Richtlinien
  • Entwicklung einer förderfähigen Projektidee, insbesondere ausgehend von einer Sowieso-geplanten-Maßnahme mit dem Ziel durch Innovationsaufwertung möglichst viele Teile der sowieso geplanten Investition förderfähig zu machen
  • Suche nach einem geeigneten Förderprogramm auf der Grundlage einer Projektidee
  • Erstellung von fachtechnischen Beschreibungen und Projektskizzen, die für einen Antrag notwendig sind
  • Unterstützung bei der Antragsstellung
  • Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises und des Sachberichtes
Welche konkreten Fördermöglichkeiten bestehen?

Nachfolgend wird eine mögliche Förderung im Rahmen es strategischen Förderbausteins sowie des investiven Bausteins am Beispiel der Kommunalrichtlinie (Bundesumweltministerium) vorgestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu Förderung von sogenannten „Leuchtturmprojekten“ zum Förderaufruf Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte. Die Förderung erfolgt für wegweisende investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz.

Kommunalrichtlinie Fördergegenstand 4.1.6: Förderung von Machbarkeitsstudien (Strategischer Förderbaustein):
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister
  • Ziel: Systematische Vorbereitung und Planung von Investitionen mit hohem Treibhausgasminderungspotenzial
  • Inhalte:
    • Bestandsaufnahme
    • Potenzialanalyse
    • Ergebnisse einer Vorplanungsphase in der verschiedene Umsetzungsvarianten bewertet und eine Vorzugsvariante abgeleitet wird
    • Für die Vorzugsvariante wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung gefördert
  • Anlehnung an HOAI-Phasen 1-4
  • Liegt bereits eine Potenzialstudie (gem. alter Kommunalrichtlinie vor), ohne Berücksichtigung der Leistungsphasen 2-4, können diese Planungsleistungen (nachträglich) gefördert werden
Förderquote: 50%, finanzschwache Kommunen 70%
Kommunalrichtlinie Fördergegenstand 4.2.7: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung (Investiver Förderbaustein)

Sanierungs-, Neu- und Umbaumaßnahmen auf Kläranlagen aller Größenklassen sowie dem angeschlossenen Netz, u.a.:

  • Energieeffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren
  • Nachrüstung Frequenzumrichter
  • Anwendung innovativer Verfahrenstechnik

Förderquote: 30%, finanzschwache Kommunen 45%

Wie bekannt sind die Fördermöglichkeiten in der Abwasserwirtschaft?

In einer, im Dezember durchgeführte Umfrage, unter ca. 800 Kläranlagenbetreiber in Bayern kam heraus, dass 62,50 % keine Fördermöglichkeiten im Bereich Energie kennen.

Das Ergebnis zeigt, dass die Fördermöglichkeiten im Bereich Energie, besonders auf Kläranlagen, noch nicht ausgeschöpft sind und somit auch weitere Einsparpotenziale vorhanden sind.

Abbildung 4 Bekanntheit Fördermöglichkeiten im Bereich Energie.
Wie identifiziere ich energetische Optimierungsmaßnahmen?

Das wichtigste Instrument, um eine Kläranlage energetisch ganzheitlich betrachten zu können ist die Energieanalyse nach DWA-A216. Dieses Instrument ist allerdings in der Umfrage mehr als der Hälfte der Befragten unbekannt.

Energieanalysen nach DWA-A216 sind dazu da, die richtigen Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren. Hierzu wird eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes durchgeführt und mit anlagenbezogenen Idealwerten verglichen. Besonders aussagekräftig sind messdatenbasierte Daten im Vergleich zu theoretisch ermittelten Verbrauchswerten. Aus diesem Vergleich werden anschließend Einsparpotenziale ermittelt und Maßnahmen entwickelt. Diese Maßnahmen unterteilen sich in sog. Sofortmaßnahmen, kurzfristige und abhängige/langfristige Maßnahmen.

Abbildung 5 Bekanntheit Energieanalyse zur Identifikation von Optimierungsmaßnahmen
Wie läuft so eine Energieanalyse ab?
Abbildung 6 Ablauf Energieanalyse.
Abbildung 7 Beispiel Einsparung Strimverbrauch.
Abbildung 8 Unterschreitungshäufigkeit des Gesamtstromverbrauchs

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