Definitionen

Häufig werden die Fachbegriffe Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Inspektion miteinander vermischt oder untereinander gleichgesetzt. Zurzeit stehen die DIN 31051 und die DIN EN 13306 für die Instandhaltung der Maschinen als maßgebliche Normen noch nebeneinander. Das gilt so lange, bis die Harmonisierung und Zusammenführung in der DIN EN 13306 abgeschlossen ist. Die beiden Normen bieten eine übergreifende Definition für den Begriff Instandhaltung. Danach handelt es sich um eine Kombination technischer, administrativer- sowie Managementmaßnahmen, die während des Lebenszyklus‘ eines Objektes einen funktionsfähigen Zustand gewährleisten.

Auf Maschinen, technische Anlagen und Einrichtungen bezogen, unterteilt sich die Instandhaltung in die vier Kernfelder

Man kann über die DIN-Normen die beiden Bereiche präventive und kollektive Instandhaltung unterscheiden. Die Wartung von Maschinen, technischer Anlagen und Einrichtungen ist ebenso wie die Inspektion im vorbeugenden Segment angesiedelt. Dagegen zielen Instandsetzung und Verbesserung auf Fehlerkorrekturen ab.
Diese Unterscheidung in zwei Hauptbereiche bei der Instandhaltung ist sinnvoll, weil die jeweiligen Maßnahmen sehr unterschiedlich gestaltet sind.
Bei der Korrektur steht die Mängelbeseitigung im Fokus, während vorbeugende Maßnahmen darauf gerichtet sind, dass keine Mängel entstehen. Eine Beseitigung von Mängeln folgt der Bestandsaufnahme im Rahmen von Wartung und Inspektion. Hier ergeben sich zusätzliche Maßnahmen und Schritte, die am Ende nochmals überprüft und gesondert dokumentiert werden müssen.

Es ist empfehlenswert, für die Wartung und Instandhaltung von Maschinen technischen Anlagen und Einrichtungen Checklisten festzulegen, sofern diese nicht vom Hersteller der Anlage oder gesetzlich für bestimmte Anlagenarten vorgegeben sind. Der technische Inhalt der jeweiligen Checkliste richtet sich vor allem an den Anweisungen der Hersteller aus. Sie sind deshalb individuell orientiert an den einzelnen Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen mit ihren spezifischen Instandhaltungserfordernissen.
Zur Instandhaltungspflicht gehört auch die Dokumentationspflicht. Sie gewährleistet vor allem die Beweisführung bei der Frage, ob die Wartung und Instandhaltung nachweisbar regelmäßig durchgeführt wurden. Für die Haftung des Anlagenbetreibers ist es relevant, dass Wartungszyklen nachweisbar eingehalten wurden. Zur Dokumentation ist heute Software sinnvoll mit der die Abbildung der zu wartenden Objekte inklusive deren Daten erfolgt, inklusive automatischer Erinnerungsfunktionen bei zyklische und zustandsbezogenen Wartung. Eine entsprechende Software erweist sich als sehr praktisch, wenn in einem Objekt (Bauwerk, Anlage, Einrichtung) eine Vielzahl von Maschinen mit unterschiedlichen Wartungszeitpunkten instandgehalten werden.


Die Wartung umfasst alle Maßnahmen, die der Bewahrung des Sollzustandes von Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen dienen.
Schaut man sich die Wartung und Instandhaltung näher an, dann ist die Wartung ein Teilbereich der Instandhaltung. Wartungsarbeiten haben damit einen präventiven Aspekt, weil durch sie die Funktionsfähigkeit eines Objektes für die Zukunft möglichst lange erhalten bleiben soll. Nach DIN 31051 umfasst die Wartung Maßnahmen zur Verzögerung der Abnutzung. Bei der Wartung kann die Definition auch an die damit verbundenen Aktivitäten anknüpfen. Von den Tätigkeiten aus betrachtet geht es bei der Wartung beispielsweise um
Nachstellen, Reinigen, Auswechseln, Auslösen, Protokollieren
Wartung ist nach Definition vor allem auf einen möglichst langen störungsfreien Betrieb ausgerichtet. Viele Gesetze messen diesem Teil der Instandhaltungsarbeiten besonders große Bedeutung zu, da die Wartung einen vorbeugenden und vorausschauenden Hintergrund hat. Außerdem dient Wartung in besonderem Maß der Fürsorge gegenüber Menschen und Maschinen.



Es werden fünf Arten der Wartung unterschieden:
korrigierende Wartung
vorbeugende Wartung
vorausschauende Wartung
systematische vorbeugende Wartung
bedingte vorbeugende Wartung
Oft bezieht sich diese Unterscheidung der Wartungsarbeiten aber eher auf den gesamten Bereich der Instandhaltung. Was exakt bei einer Wartung wann gemacht werden muss, richtet sich sehr individuell nach der Art der Anlage sowie den Herstellerangaben. Man kann deshalb die Wartung auch so unterscheiden:
Wartung nach Herstellerangaben
Wartung nach eigener Vorgabe im Unternehmen


In manchen Fällen hat man es mit dem Begriff „präventive Wartung“ zu tun. Sie hat noch einen stärker betonten vorbeugenden Aspekt als die typische Wartung. Der Wartungsarbeiter wird dabei eine Wahrscheinlichkeit bestimmen, um sagen zu können, wann welche Einheit eines technischen Objekts aller Voraussicht und Erfahrung nach ausfallen wird. Die Wartungsintervalle werden auf diese möglichen Wahrscheinlichkeiten ausgerichtet.


Eine Schwachstellenanalyse deckt ähnlich der präventiven Wartung Ausfallrisiken von Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen auf, wobei die Schwachstellenanalyse sich auf bereits existierende, manifeste Schwachstellen bezieht. Dagegen soll präventive Wartung etwas früher ansetzen, bevor sich die Schwachstelle manifestiert. Die Grenzen zwischen beiden Maßnahmebereichen
Entwurf Broschüre u. Web Bereich S&D [7]
können in der Praxis fließend sein. Ob der Abgrenzungsbegriff präventive Wartung Sinn ergibt, ist zweifelhaft, da die Wartung der Definition nach stets vorbeugend und damit präventiv gemeint ist.


Die Instandsetzung ist grundsätzlich eine mögliche Maßnahme der Instandhaltung. Mit der Instandsetzung wird der Soll-Zustand einer technischen Anlage oder eines technischen Objektes wiederhergestellt. Hier kann es zum Beispiel um Reparieren, Einstellen, Austauschen, Auslösen oder Protokollieren gehen.


Instandsetzung ist ein Teilbereich der Instandhaltung. Unter dem Begriff Instandsetzungsarbeiten werden die konkreten Maßnahmen der Instandsetzung zusammengefasst.

Auch hier werden wieder Begriffe nebeneinander und teilweise als Synonyme benutzt.
Weitere Begriffe können zum Thema Instandhaltung eine Rolle spielen. Beispielsweise wird häufig von Instandhaltungsarbeiten gesprochen. In aller Regel sind hier Instandsetzungsarbeiten gemeint. Man kann so aber auch die gesamten Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung beschreiben.
Es ist wichtig, die jeweils geltenden Anforderungen für die eigenen Anlagen an eine Wartung und ihre Definition zu kennen. Auch der Unterschied zwischen Wartung und Inspektion ist nicht unerheblich. Es lohnt sich deshalb, sich im Detail mit Instandhaltung und der Definition der Teilbereiche zu befassen.
Auch bei der Frage, wer als Instandhalter handeln soll und damit die Maßnahmen praktisch durchführen darf, müssen Unternehmen aufmerksam bleiben. In manchen Fallkonstellationen und im Rahmen einiger Wartungsvorschriften können ausgebildete Mitarbeiter des Betriebes tätig werden. In anderen Fällen müssen externe Experten im Rahmen einer Dienstleistung die Wartungsarbeiten durchführen, die eine ganz spezifische Qualifikation und teilweise amtliche Prüfbefugnis haben. Ähnliches wie für den Instandhalter gilt für die Durchführung einer Instandsetzung.
In vielen Fällen kann eine Instandsetzung nur über eine Beauftragung des Herstellers oder externer Fachdienstleister durchgeführt werden. Verantwortlich dafür, den Instandhalter von außerhalb zu beauftragen oder die Instandsetzung durchführen zu lassen, bleibt immer der Betreiber der Anlage. Das macht intern zuverlässige und gut dokumentierte Pläne zur Wartung sowie Instandsetzung so wichtig für jedes Unternehmen.


Betreiber von technischen Anlagen müssen mit amtlichen Kontrollen rechnen. Für die Kontrollen sind in der Regel bestimmte Aufsichtsbehörden zuständig. Im Bereich Arbeitssicherheit ist das beispielsweise unter anderem die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Intern im Unternehmen sollte eine Kontrollstruktur für die Durchführung von Wartungsarbeiten ebenfalls eingeführt werden.

Hier würde eine Führungskraft die ausführenden Mitarbeiter kontrollieren und sicherstellen, dass Instandhaltung und Instandsetzung auch tatsächlich ausgeführt werden.


Hier geht es um Kosten, die für den Erhalt der Betriebsmittel – für die Instandhaltung – aufgewendet werden. Das umfasst alle Kosten, die Betriebsmittel in einem einsatzfähigen Zustand halten. Es können Fremdinstandhaltungskosten und Eigeninstandhaltungskosten unterschieden werden.
Nicht zu den Instandhaltungskosten zählen umfangreiche Reparaturen. Eine mögliche Abgrenzung zu Instandsetzungskosten spielt vor allem steuerrechtlich eine Rolle, da Instandhaltungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähiger Erhaltungsaufwand sind. Instandsetzungskosten bilden dagegen Herstellungsaufwand, der steuerlich abgeschrieben werden muss.
Organisation von Wartung und anderen Instandhaltungsmaßnahmen im Unternehmen müssen jederzeit ihre Maßnahmen im Bereich der Wartung und Instandhaltungsarbeiten nachweisen können. Das erfordert einen hohen Organisationsgrad im Unternehmen rund um Instandhaltungsarbeiten neben effektiver interner Kontrolle. Auch eine mögliche Instandsetzung sollte umfassend und nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt nicht nur für überwachungsbedürftige Anlagen. Die regelmäßige Wartung schützt auch die Maschinen und Anlagen. Sie trägt zur Werterhaltung und Lebensdauer bei. Zur Einhaltung von Wartungsintervallen ist ein interner Wartungsplan sinnvoll.




Der Begriff Wartungsplan wird in zwei Richtungen verstanden: Zum einen geht es hier um den Serviceplan oder Wartungsplan nach Anweisung des Herstellers der Anlage. Darin wird beschrieben, was in der Wartung im Wartungsintervall regelmäßig, unter Umständen auch zum Erhalt der Händlergarantie, gemacht werden muss. Daneben kann ein Wartungsplan sich auch darauf beziehen, dass im Unternehmen eine Organisations- und Dokumentationsstruktur aufgebaut wird, um vor allem den gesetzlichen Wartungspflichten nachzukommen. Dann werden im Wartungsplan für das gesamte Unternehmen alle geplanten Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen, die an technischen Anlagen und Geräten durchgeführt werden müssen, zentral erfasst.



Verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist die Betriebsführung. In der praktischen Durchführung werden Wartungsarbeiten speziell ausgebildeten Mitarbeitern im Betrieb und je nach Sachlage externen Dienstleistern übertragen.
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